Industriestrompreis: Wettbewerbsfähigkeit sichern, Mittelstand stärken
Deutschland steht im internationalen Wettbewerb zunehmend unter Druck. Besonders hohe Strompreise belasten unsere Industrie und gefährden Investitionen sowie Arbeitsplätze. Deshalb setzt die Bundesregierung nun auf Unterstützungsmaßnahmen. Über Industriestrompreis und Strompreiskompensation hat sich Dr. Vogt mit Bernd Richter und Julian Wankelmann von der Firma Rila in Stemwede unterhalten.
Energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb mit deutlich höheren Stromkosten konfrontiert sind, sollen künftig durch den Industriestrompreis entlastet werden. Diese nationale Strompreisentlastung ist seit 2025 durch den befristeten europäischen Beihilferahmen (Clean Industrial State Aid Framework) zulässig.
Der Industriestrompreis soll Unternehmen unterstützen, die nachweislich stromintensiv sind, im internationalen Wettbewerb stehen und sich deshalb veranlasst sehen können, in Drittstaaten abzuwandern. Die Entlastungen richten sich daher an Unternehmen, deren Wirtschaftssektoren der Teilliste 1 des Anhangs I der Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) zugeordnet sind, u. a. große Teile der chemischen Industrie, die Metallindustrie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas- und Keramikherstellung, die Produktion von Zement, Batteriezellen und Halbleitern, ebenso wie Teile der Papierindustrie, des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung.
Der subventionierte Industriestrompreis soll ab dem 1. Januar 2026 greifen und für maximal drei Jahre gewährt werden. In diesem Zeitraum können begünstigte Unternehmen für 50 % ihres Stromverbrauchs eine finanzielle Entlastung erhalten. Der Zielpreis, also der Preis, den die geförderten Unternehmen effektiv zahlen, soll bei 5 ct/kWh (Untergrenze) liegen. Im Gegenzug müssen Unternehmen, die vom Industriestrompreis profitieren möchten, eigene Investitionen tätigen. Der Entwurf sieht vor, dass mindestens fünfzig Prozent des gewährten Beihilfebetrags in Maßnahmen fließen, die das Stromsystem entlasten oder die Energieeffizienz verbessern. Diese Vorgabe soll sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung nicht nur kurzfristig entlastet, sondern zugleich zur Modernisierung der industriellen Energieinfrastruktur beiträgt.
Aktuell sind die Abstimmungen mit der EU-Kommission über den Industriestrompreis noch nicht abgeschlossen. Gerade die Kriterien bei der Auswahl der förderfähigen Sektoren können sich noch ändern. Dr. Vogt setzt sich dafür ein, dass auch die energieintensive Lebensmittelindustrie und somit mittelständische Unternehmen wie Rila bei der Ausgestaltung berücksichtigt werden.
Ein weiteres Instrument neben dem Industriestrompreis ist die Strompreiskompensation, die ebenfalls darauf abzielt, energieintensive Unternehmen finanziell zu entlasten. Diese Unternehmen sind besonders indirekt vom CO2-Emissionshandel betroffen, da die Stromerzeuger die Kosten für die CO2-Zertifikate über höhere Strompreise an sie weitergeben. Auch hier wird die Lebensmittel- und Ernährungsindustrie aktuell nicht erfasst. Durch Verbandspolitik auf EU-Ebene und datenbasierte Argumentation zu Handelsintensität, indirekter Kostenbelastung und dem Verlagerungsrisiko können jedoch Änderungen der EU-Leitlinien und Listen bewirkt werden.
Dr. Vogt betont abschließend, dass staatliche Eingriffe effizient, zielgerichtet und ohne unnötige Bürokratie erfolgen müssen, damit die Mittel tatsächlich bei den Unternehmen ankommen und die beabsichtigte Wirkung – Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Stärkung des Mittelstands – nicht verpufft.