CDU Hüllhorst

Der Wolf kommt ins Jagdrecht

Der Bundestag hat das Bundesjagdgesetz geändert. Damit wird ein klares Versprechen der CDU aus dem Bundestagswahlkampf eingelöst: Die Wolfsbestände können künftig reguliert werden.
 

Denn die Realität auf dem Land sieht anders aus als in mancher Großstadtdebatte. In den letzten Jahren wurden immer mehr Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde gerissen – mit großem Schaden für Tierhalter und viel Leid für die Tiere.

Mit der Gesetzesänderung schaffen wir endlich klare Regeln für ein wirksames Wolfsmanagement. Problemwölfe können schneller entnommen werden, und besonders sensible Weidegebiete lassen sich besser schützen.

Klar ist: Der Wolf gehört zur Natur. Aber Artenschutz darf nicht auf Kosten unserer Weidetierhalter gehen. Deren Arbeit ist unverzichtbar für Tierwohl, Landwirtschaft und unsere Kulturlandschaft. Endlich schützen wir unsere Weidetiere und setzen der Wolfsromantik ein Ende.